Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
30.04.2025
Löschungsankündigung
14.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2022
Eröffnungen
19.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
31.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
25.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
25.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
03.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.03.2016
14.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.02.2014
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
10.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
08.11.2007
Neueintragungen